Um hohe Mieten zu vermeiden, benötigen die Syndikatsprojekte Unterstützung durch Privatdarlehen in Form von Direktkrediten.
Direktkredite sind viele kleine (und auch größere) Beträge, die uns Unterstützer*innen für einen festgelegten Zeitraum zu niedrigen Zinsen leihen. Dabei bleibt eine Bank außen vor, die ihre Kosten und Gewinnspanne bezahlt haben will. Das macht den Bankkredit zwar nicht überflüssig, jedoch schließt eine ausreichende Zahl an zinsgünstigen Direktkrediten die Finanzierungslücke und hält die Mieten auf erträglichem Niveau.
Mit eurer Unterstützung unseres Wohnprojekts WOHNzIMMER in Form von Direktkrediten ermöglicht ihr solidarisches Wohnen und die Erhaltung sozialverträglicher Mieten. Ihr haben die Gewissheit, dass euer Geld für einen sozialen Zweck, statt für eine Bank „arbeitet“.
Wer selbst keine Mittel hat, kann uns gerne auf anderen Wegen fördern. Wir freuen uns sehr, wenn ihr euren Freund*innen, Familie und Kolleg*innen von unserem Wohnprojekt erzählt.
Danke!
Wie werden Direktkredite vergeben?
Direktkredite sind Nachrangdarlehen, die dem Projekt ohne den Umweg über eine Bank direkt geliehen werden. Hiervon profitieren nicht nur die Hausprojekte, sondern auch die Kreditgeber*innen. Die Höhe dieser Nachrangdarlehen, die Verzinsung, die Kündigungsfrist bzw. Laufzeit werden individuell vertraglich geregelt. Gleichzeitig wird Ihr Geld durch die Unterstützung von solidarischem Wohnen sinnvoll angelegt.
Der Kreditvertrag umfasst:
· den Kreditbetrag (ab 500 Euro)
· Zinsen (0,1–1,5%)
· Kündigungsfrist (z.B. 6 Monate)
Nachrangdarlehen bergen besondere Risiken, da sie im Gegensatz zu sonst üblichen Darlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel behaftet sind. So können bei einer Insolvenz des Projektes die Direktkredite zum Teil oder schlimmstenfalls vollständig verloren gehen. Außerdem kann die (teilweise oder vollständige) Rückzahlung eines Direktkredits und die Auszahlung von Zinsen solange verweigert werden, wie dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde.
Nachrangdarlehen unterliegen dem Vermögensanlagengesetz. Danach bietet wir verschiedene Vermögensanlagen an, die aus der Annahme von Nachrangdarlehen bestehen; diese Vermögensanlagen unterscheiden sich jeweils im gewährten Zinssatz. Im Rahmen jeder Einzelnen dieser Vermögensanlagen wir maximal 20 Nachrangdarlehen oder innerhalb von 12 Monaten maximal 100.000 EUR an Nachrangdarlehen annehmen. Es besteht daher keine Prospektpflicht (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz).